Schulbetrieb bis zum 18. Dezember 2020
Einige Pressemeldungen sorgen derzeit für nachvollziehbare Verwirrung und Unsicherheit bei Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.
Daher stellen wir hier noch einmal klar die Regelungen bis Weihnachten vor.
Es gibt in NRW keine generelle Schulschließung wie in anderen Bundesländern.
Die Jahrgangstufen 8 bis Q2 sind im verpflichtenden Distanzunterricht.
Für die Jahrgänge bis einschließlich der 7. Klassen ist die Präsenzpflicht aufgehoben.
Am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Unterricht statt. Gleichwohl werden noch Klausuren geschrieben.
Das Ziel aller Corona-Maßnahmen ist die Minimierung der Kontakte. Die Schulen in NRW sind dennoch nicht gänzlich geschlossen. Für die Klassen 5-7 an unserer Schule gilt die Befreiung vom Präsenzunterricht durch die Eltern. D. h. diejenigen Kinder dieser Jahrgänge, die zur Schule kommen, erhalten "regelhaften Unterricht" laut Ministerpräsident Laschet am vergangenen Freitag. Konkret führt das dazu, dass im Präsenz- und im Distanzlernen dieselben Unterrichtsinhalte bearbeitet werden, um niemanden zu benachteiligen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, wenn Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben können nicht in die Schule kommen. Aber genau diese Regelung stellt vielleicht manche Eltern vor eine zu große Herausforderung. Daher hat sich das Land NRW auf diese Lösung mit der Aufhebung des Präsenzunterrichts festgelegt.
Wir Lehrkräfte stehen laut Stundenplan für die Jahrgänge 5 bis 7 in der Schule zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Regelungen zu Klausuren und Klassenarbeiten vom 11. Dezember 2020.